Cannabis „Legalisierung“ Gesetzentwurf

Cannabis „Legalisierung“ Gesetzentwurf

You are currently viewing Cannabis „Legalisierung“ Gesetzentwurf

Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler kommentiert den Gesetzentwurf

Legaler Konsum ist damit zukünftig gesetzlich erlaubt für

Volljährige – ohne Auto Führerschein – zuhause mit (max. 25g) eigenangebautem Cannabis. Draussen nur im Wald.

Zusammenfassung von Uwe-Josef Walden

Weiterer Zeitplan: Im Oktober 2023 soll der Gesetzentwurf des neuen „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) im Parlament beschlossen werden. Geplant soll das CanG ab 01.01.2024 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum CanG Gesetzentwurf

Anmerkungen zu Medizinalcannabis aus dem CanG Gesetzentwurf

Ebenfalls bestehen keine Alternativen zum Medizinal-Cannabisgesetz. Die bestehenden Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes, die einen Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle vorsehen, haben sich im Grundsatz in vielen Teilen ergänzend zur Versorgung mit importiertem Cannabis zu medizinischen Zwecken aus staatlich kontrolliertem Anbau bewährt. Ein Eigenanbau von Cannabis durch Patientinnen und Patienten zur medizinischen Selbsttherapie birgt die Gefahr einer Über- oder Unterdosierung aufgrund unbekannter Schwankungen der Wirkstoffgehalte, da arzneimittel- und apothekenrechtliche Vorgaben unbeachtet bleiben, und ist aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zielführend.
Für die gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich infolge der Überführung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem BtMG in das Cannabisgesetz keine Mehrausgaben. Die Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, die den Bürgerinnen und Bürgern unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln geben, bleiben unverändert. Daher ist insgesamt mit einer unveränderten Situation bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Cannabis zu medizinischen Zwecken zu rechnen.